Titelbild zu Vortragsskript "Krisenfrüherkennung und -Management gem. StaRUG für Kleinst- und Kleine Unternehmen"

Viele Kleinst- und kleine Unternehmen stehen derzeit unter zunehmendem Druck: Unsichere Märkte, steigende Kosten und neue gesetzliche Anforderungen wie das  Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verlangen mehr denn je danach, Risiken frühzeitig zu erkennen und strukturiert gegenzusteuern.

Doch was theoretisch sinnvoll klingt, stellt Kleinst- und kleine Unternehmen in der Praxis oft vor erhebliche Hürden:

  • begrenzte Ressourcen,
  • fehlende Kapazitäten und
  • komplexe Anforderungen.

Unsere Präsentation zeigt, wie ein effektives Krisenfrüherkennungs- und Managementsystem grundsätzlich aufgebaut ist – und warum genau dieser Aufwand Anlass für eine politische und wirtschaftliche Diskussion sein sollte.

Die Realität ist:

Kleinstunternehmen brauchen praktikable Ausnahmen.

Kleine Unternehmen verdienen gezielte Unterstützung.

 

Erfahren Sie in unserer Präsentation unter anderem:

  • Was das StaRUG verlangt – und wie realistisch das für kleine Betriebe ist
  • Welche erweiterten gesetzlichen Pflichten auf die Geschäftsleitung zukommen
  • Wie Krisenfrüherkennung grundsätzlich funktioniert – und warum der Aufwand so hoch ist
  • Warum aktuelle Anforderungen für viele kleine Betriebe nicht zumutbar sind
  • Mindestanforderungen – Wo sie sinnvoll sind und wo nicht

 

Unser Fazit

Krisenprävention ist wichtig – aber nicht um jeden Preis. Gerade bei kleinen Unternehmen muss der Gesetzgeber mehr Augenmaß zeigen und Unterstützung bieten, statt Überforderung zu riskieren.

Krisenfrüherkennung und -Management gem. StaRUG

für Kleinst- und kleine Unternehmen

Skript zum Vortrag beim 4. Ostbayerischen Insolvenzrechtstag am 9. Mai 2025 in Landshut.