Sanierungsberatung: Außergerichtliche Sanierung für Ihr Unternehmen

Die außergerichtliche Sanierung ist eine Einigung zwischen dem Schuldnerunternehmen und seinen Gläubigern, ohne die Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Als langjährig tätige Restrukturierungs- und Sanierungsberatung aus Nürnberg unterstützen wir Sie gerne bei der Unternehmenssanierung.

Außergerichtliche Sanierung

Bei einer außergerichtlichen Sanierung, auch „freie Sanierung“ genannt, handelt es sich in der Regel um einen Vergleich. Es fallen keinerlei Gerichts- und Verwaltungskosten an. Zudem werden die Kosten für einen gerichtlich bestellten Restrukturierungsbeauftragten oder Insolvenzverwalter eingespart. Dennoch ist es ratsam, dass, im Falle einer außergerichtlichen Sanierung, ein mit dieser Materie vertrauter Berater hinzugezogen wird, um sanierungsspezifische Verhandlungserfahrung einzubringen und alternative Sanierungswege zu prüfen. Außerdem klärt der Berater, ob nicht ggf. bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt und somit ein Insolvenzantrag zwingend gestellt werden muss, um zivil- und strafrechtliche Probleme zu vermeiden.

Daneben muss eine freie Sanierung nicht öffentlich gemacht werden und ist deshalb eine diskrete Möglichkeit der Unternehmenssanierung. Dennoch wird eine außergerichtliche Sanierung Ihren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern nicht entgehen, sodass diese bei den Prozessen miteinbezogen werden sollten.

In der Regel ist eine freie Sanierung schwieriger durchzusetzen, da es einer Lösung und Übereinstimmung mit allen Gläubigern bedarf. Sobald ein einziger Gläubiger dem Vorschlag des Schuldners widerspricht, scheitert die außergerichtliche Sanierung. Häufig wird die Bereitschaft zum Abschluss eines Vergleichs auch von der Durchführung operativer Restrukturierungsmaßnahmen, bei deren Identifizierung und Umsetzung wir Ihnen gerne behilflich sind, abhängig gemacht.

Die Sanierungschancen sind u. a. von der Gläubigerstruktur und dem im Vorfeld vorangegangen Verhalten des Schuldners abhängig. Wichtig ist auch eine rechtzeitige und professionelle Verständigung mit dem zuständigen Finanzamt, um die Steuerfreiheit eines etwaigen Sanierungsgewinns sicherstellen zu lassen.

Sanierungskonzept (nach IDW S6)

Im Zuge einer außergerichtlichen Sanierung kann es eines Sanierungskonzeptes bedürfen, um die Liquidität für die Dauer der Sanierung durch externe Geldgeber sicherzustellen, bzw. um die Vergleichsbereitschaft von Gläubigern zu fördern und den Abschluss anfechtungssicherer Verträge zu ermöglichen. In aller Regel werden hierbei Banken, Investoren und andere Geldgeber ein Sanierungsgutachten (meist nach dem IDW S6-Standard) fordern.

Daneben gilt es die Mindestanforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung in diesem Gutachten zu erfüllen. Kernbestandteile eines Sanierungskonzepts im Sinne des IDW Standards sind:

Gerne beraten wir Sie umfassend zur außergerichtlichen Sanierung Ihres Unternehmens und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts.

Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Ersttermin mit uns. Wir nehmen uns in einem Analysegespräch gerne Zeit für Sie und Ihr Anliegen!