StaRUG-Pflicht
zur Krisenfrüherkennung

Durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) sind Unternehmen seit dem 01. Januar 2021 verpflichtet ein Krisenfrüherkennungssystem einzurichten, um in der Lage zu sein, bei einer drohenden Unternehmenskrise rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten und Aufsichtsorgane informieren zu können.

Der Umfang der Überwachungspflicht hängt von der Größe, Branche und Rechtsform des Unternehmens ab. Grundsätzlich muss der Betrachtungszeitraum 24 Monate umfassen. Bei sich abzeichnenden Fehlentwicklungen steigen die Anforderungen.

Kann im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses kein geeignetes Krisenfrüherkennungssystem festgestellt werden, so ist dies ein Gesetzesverstoß, der eine Berichtspflicht des Abschlussprüfers auslöst.

Sofern eine insolvenzrechtlich geprägte Überschuldungsprüfung durchgeführt werden muss, z. B. weil sich im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses eine buchmäßige Überschuldung ergeben hat, was regelmäßig Anlass für weitere Prüfungen ist, unterstützen wir Sie hierbei gerne mit der Aufstellung einer Fortbestehensprognose.

Steuert Ihr Unternehmen auf eine Krise zu? Machen Sie den Crashtest! Beantworten Sie fünf oder mehr Fragen mit „Nein“, lohnt es sich, die Schwachstellen ausfindig zu machen und gegenzusteuern.

Ein starker Partner an Ihrer Seite

Damit Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen können, unterstützen wir Sie gerne bei der Konzeptionierung und Implementierung eines auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Frühwarnsystems und der Aufstellung einer Fortbestehensprognose.

Sie haben bereits ein bestehendes System? Gerne prüfen wir dieses für Sie und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Optimierungsmöglichkeiten.

Losgelöst von allen gesetzlichen Richtlinien sollten Sie auch in Ihrem Eigeninteresse ein Krisenfrüherkennungssystem einrichten, um bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkennen und das Unternehmensvermögen schützen sowie persönliche Haftungsrisiken ausschließen zu können.

Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Ersttermin mit uns. Wir nehmen uns in einem Analysegespräch gerne Zeit für Sie und Ihr Anliegen!