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Über den Umgang mit Schuldnern

Beginnen möchte ich den heutigen Beitrag mit einem Auszug aus dem Buch „Über den Umgang mit Menschen“ des Adolph Freiherrn von Knigge:

Über den Umgang mit Schuldnern und Gläubigern habe ich wenig zu sagen. Man sei menschlich, billig und höflich gegen die erstern. Man glaube nicht, daß jemand, der uns Geld schuldig ist, deswegen unser Sklave geworden sei, daß er sich alle Arten Demütigungen von uns müsse gefallen lassen, daß er uns nichts abschlagen dürfe, noch überhaupt, daß der elende Bettel, der Mammon, einen Menschen berechtigen könne, sein Haupt über den andern emporzuheben. Seine Gläubiger bezahle man pünktlich und halte sein Wort treulich!

So wünschenswert eine Welt, auf welcher so gelebt wird, auch sein mag, die Realität sieht leider anders aus, was häufig noch nicht einmal direkt von den Parteien ausgeht.

Selbst der menschlichste Gläubiger sollte sich auf Erlasse, Ratenzahlungen und Stundungen nur dann einlassen, wenn die Probleme des Geschäftspartners damit nachweislich und dauerhaft beseitigt werden, da er im Falle einer doch eintretenden Insolvenz seines Geschäftspartners sonst das Risiko tragen muss, dass die getroffene Vereinbarung anfechtbar ist, erlangte Gelder nach erfolgter Anfechtung an die Insolvenzmasse erstattet werden müssen und die Ansprüche lediglich als oft wertlose Insolvenzforderungen verbleiben.

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